Sollte Ihnen innerhalb oder außerhalb einer Betriebsprüfung vorgeworfen werden, Ihre steuerlichen Pflichten nicht richtig erfüllt zu haben, so stehen wir Ihnen mit viel Erfahrung und großer Leidenschaft zur Seite. Schon vielfach konnten wir solche Vorwürfe ganz abwehren oder erheblich abmildern. Dies kann in einem Einspruchsverfahren geschehen in der Betriebsprüfung, im Steuerstrafverfahren oder vor dem Finanzgericht. Für all diese Fälle unabhängig sind wir ausgebildet und hinreichend erfahren. Wir können einschätzen, ob ein Vergleich sinnvoll ist, oder ob es lohnt, weiter zu kämpfen. Dabei kennen auch unsere Grenzen. Wir kennen Spezialisten für Fälle besonderer Art und begleiten Sie auch bei und während der Beratung und Betreuung durch hochspezialisierte Rechtsanwälte.