Jahresabschluss & Steuererklärung

Der Jahresabschluss – Ein Muss für jedes Unternehmen!

Der Jahresabschluss ist für uns Anlass, erneut die Richtigkeit der Buchführung zu überprüfen und ggf. ungeklärte Sachverhalte zu klären sowie abschließende Bewertungen vorzunehmen. Wir besprechen mit Ihnen noch einmal eingehend die abgelaufene Periode und bewerten sie. Wahlrechte im Jahresabschluss werden mit Ihnen besprochen und steuerliche Folgen und Möglichkeiten aufgezeigt. Der Jahresabschluss dient als Basis für die Steuererklärung und als Überblick über sämtliche Gewinne und Verluste innerhalb eines Geschäftsjahres. Zudem ist er wichtig für das Ranking bei der Bank sowie für die Planung der Offenlegung. Als erfahrene qlk steuerberater unterstützen wir Sie bei dieser wichtigen Aufgabe und arbeiten Hand in Hand mit Ihrer Buchhaltung. 

Der Moment der Wahrheit

Der Jahresabschluss als Spiegelbild des Unternehmens.

Der Jahresabschluss ist das Spiegelbild Ihres Unternehmens und legt dessen finanzielle Situation für jedermann öffentlich dar: Denn dass ein Jahresabschluss am Ende eines jeden Geschäftsjahres erstellt und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss, ist im Handelsgesetzbuch jedenfalls für gewisse Rechtsformen verpflichtend festgelegt. Die beiden wesentlichen Bestandteile des Jahresabschlusses sind die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften müssen zudem noch einen Lagebericht sowie einen Anhang erstellen und veröffentlichen. Der Jahresabschluss ist auch Grundlage für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns. Doch egal, in welcher Rechtsform Ihr Unternehmen aufgestellt ist, – als erfahrene Steuerberater stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite und helfen Ihnen mit den dazugehörigen Leistungen. Auf eine ansprechende Form des Jahresabschlusses legen wir Wert.

Fristgerechte und gewissenhafte Erfüllung

der Steuererklärungspflichten für Unternehmer jeglicher Rechtsform, aber auch für Privatpersonen.

Neben dem Jahresabschluss nimmt auch die Steuererklärung eine wichtige Rolle ein, denn diese betrifft nicht nur Privatpersonen. Welche Form der Steuererklärung jedoch abgegeben werden muss, hängt von der jeweiligen Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Grundsätzlich sind die wichtigsten Steuererklärungen: 

  • Einkommenssteuererklärung bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften
  • Körperschaftserklärung für Kapitalgesellschaften
  • Umsatzsteuererklärungen für alle Unternehmen mit Ausnahme der Kleinunternehmerregelung
  • Gewerbesteuererklärung für alle Unternehmen mit Ausnahme von Freiberuflern
  • Lohnsteueranmeldung für alle Mitarbeiter des Unternehmens
  • Steuererklärungen aus bestimmtem Anlass: Erbschaftsteuererklärungen, Schenkungssteuererklärungen, steuerliche Anzeige- und Meldepflichten, steuerliche Erfassung, Betriebsaufgabeerklärungen, …

 

Egal welche Formen der Steuererklärung Sie für sich oder Ihr Unternehmen abgeben müssen – wir nehmen Ihnen diese wichtige Aufgabe ab und kümmern uns um eine fristgerechte Erstellung und Abgabe der Dokumente. So können Sie sich gewissenhaft auf andere, wichtige Themen konzentrieren. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin und profitieren Sie von der individuellen qlk steuerberatung. 

Wir nehmen Ihnen jeglichen Kontakt zum Finanzamt ab, wir verstehen es als unsere Kernaufgabe, Steuerbescheide sofort zu überprüfen, Ihnen kommentiert zuzusenden und ggf. direkt Klärungen herbeizuführen oder Rechtsmittel einzulegen. 

Es gehört für uns dazu, regelmäßig und fortlaufend die Angemessenheit von Steuervorauszahlungen zu überprüfen und aktiv Veränderungen mit dem Finanzamt zu regeln. Wir halten es für wichtig, das Niveau der Vorauszahlungen möglichst genau an die voraussichtliche Steuerschuld anzupassen oder Ihnen zumindest mitzuteilen, dass eine Lücke vorliegt bzw. Nachzahlungen drohen oder Erstattungsüberhänge vorhanden sind. Es ist uns wichtig, Ihnen so früh wie möglich mitzuteilen, wann voraussichtlich welche Steuern zu zahlen sind. Nur so können Sie sich rechtzeitig darauf einstellen.